Was tut die EU für den Tierschutz?

Tierschutz ist bisher kein eigenständiges EU-Ziel, sondern spielt immer dann eine Rolle, wenn es um die Gesundheit der Bevölkerung, Landwirtschaft oder einen funktionierenden Binnenmarkt geht.

Was die EU auf dem Gebiet Tierschutz unternehmen kann, wird durch Verträge bestimmt, die von Mitgliedsländern unterschrieben wurden.

Der Schwerpunkt der EU-Gesetzgebung liegt auf Nutztieren

Die EU ist insbesondere auf dem Gebiet Agrarpolitik mit besonderen Kompetenzen ausgestattet.

Hieraus erklärt sich, dass der größte Teil der Regelungen, die sich mit Tierschutz befassen,

  • die Haltung landwirtschaftlicher Nutztiere und
  • den Schutz der Tiere beim Transport

betrifft.

Es gibt umfangreiche EU-Verordnungen zum Schutz von Nutztieren wie Kälbern, Legehennen, Schweinen und Masthühnern.

Daneben hat die EU Gesetzgebung zum Schutz von Versuchstieren und einiger wild lebender Tiere erlassen.

Der Schutz von Haustieren ist weitgehend Länderaufgabe

Die EU hat bisher keine Gesetzgebung, die sich mit der Haltung von Haustieren wie Hunden, Katzen oder Fischen in Aquarien auseinandersetzt.

Es gibt lediglich Direktiven und Regulierungen, die sich mit dem Wohlergehen von Hunden und Katzen beschäftigen, die innerhalb der EU transportiert werden.

Wann immer es um die Züchtung von Hunden und Katzen und deren angemessene Haltung geht, spielt die EU keine Rolle.

Diese aus Sicht von Tierschützern sehr wichtigen Themen liegen in der alleinigen Verantwortung der EU-Mitgliedsstaaten.

Das Wohlergehen von Haushunden & Hauskatzen sowie von Zierfischen in unseren Gemeinden wird somit weitgehend von Spanien, nicht der EU bestimmt.

Der Umgang mit Straßenhunden /-katzen ist ausschließlich Ländersache

Die EU hat bisher keine Gesetzgebung zum Umgang mit streunenden Tieren erlassen, obwohl sie dazu bereits 2012 vom Europäischen Parlament aufgefordert wurde.

Die Entschließung des Europäischen Parlaments zur „Begründung eines EU-Rechtsrahmens für den Schutz von Haustieren und streunenden Tieren“ wurde von der EU Kommission abgelehnt, da

  • man aufgrund der bisher bestehenden Verträge nicht berechtigt sei, den gewünschten rechtlichen Rahmen zu schaffen.
  • es zudem gegenwärtig nicht bei allen Mitgliedsländern die Bereitschaft gebe, die Verträge entsprechend zu ändern.

Es ist somit Ländersache zu regeln, wie mit streunenden Tieren umzugehen ist. In der Praxis liegt diese Aufgabe in vielen Ländern in der Hand von Gemeinden.

Dies bedeutet, der Erfolg unserer Tierschutzarbeit hängt von den Amtsinhabern in den Rathäusern von Benisse und Teulada-Moraira ab.

Position des Deutschen Tierschutzbundes

Der Deutsche Tierschutzbund sieht einerseits die rechtlichen Entwicklungen auf EU-Ebene als positiv an, da

  • "die zunehmende Europäisierung des Rechts...auch solche Nationen beim Tierschutz "mitzieht", die ihm ansonsten weniger Beachtung schenken würden".

Er sieht anderseits die Gefahr,

  • "dass Staaten, die im Tierschutz schneller vorangehen wollen, dabei aufgehalten werden".

Sehr wichtig aus Sicht des Tierschutzbundes:

  • "Tierschutz-interessierte Staaten müssen - wo immer es möglich ist - auf nationaler Ebene vorangehen, um bei den übrigen Staaten glaubhaft einfordern zu können, ebenfalls mehr für den Tierschutz zu tun".