Für die Zukunft seines Haustieres vorsorgen

Frau schaut einen Hund an und denkt über seine Zukunft nach

Die "Tiervorsorge" ist für den Fall gedacht, dass man selber sich nicht mehr um sein Haustier kümmern kann oder vor dem Tier verstirbt.

Nur durch rechtzeitige Vorsorge kann man vermeiden, dass ein Haustier, das einem an das Herz gewachsen ist, eines Tages

  • nicht ausreichend ernährt wird
  • nicht die notwendige Zuwendung erfährt und
  • schlimmstenfalls auf der Straße landet oder gar eingeschläfert wird.

Wir haben für Sie in der Fachliteratur nachgelesen, was man als Tierhalter vorab tun kann.

Hinweis:  Es handelt sich nicht um eine Rechtsberatung !

Informelle Lösungen

Informelle Lösungen gegen auf persönliche Gespräche mit Familienmitgliedern, Freunden oder Nachbarn zurück, in denen es um die Zukunft Ihres Haustieres geht.

Wenn diese Gespräche gut verlaufen,  erklärt sich jemand aus diesem Personenkreis bereit,

  • sich um die Vermittlung Ihres  Haustier zu kümmern oder es in einem Tierheim unterzubringen,
  • als Pflegeeltern auf Zeit einzuspringen oder sogar
  • das Tier adoptieren.

Bei informellen Lösungen verlassen Sie sich darauf, dass diese Personen Ihres Vertrauens Ihre Wünsche umsetzen.

Es besteht nur eine moralische Verpflichtung Ihnen gegenüber.
In wie weit das Gefühl der Verpflichtung über längere Zeit anhält, ist zumindest fraglich.

Dies gilt insbesondere dann, wenn erhebliche Ausgaben durch die Betreuung des Tieres entstehen.

Testamentarische Lösungen

Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung! Er fasst lediglich Fachliteratur zusammen und will Sie in das Thema einführen.

Tiere als Erben im deutsches Recht

Nach deutschem Recht können Haustiere selber nicht erben (1) (2). Dies ist allein Menschen oder juristische Personen vorbehalten.

Haustiere sind vererbbar und gehören im Erbfall  zum Nachlass (3).

Es besteht somit in Deutschland die Möglichkeit, die Unterbringung und Versorgung eines Haustieres testamentarisch zu regeln, in dem man

  • einer Vertrauensperson oder einem Tierschutzverein/Tierheim im Testament einen bestimmten Betrag hinterlässt und dieses Erbe mit der Verpflichtung verknüpft, sich um das Tier zu kümmern (1) (2)
  • das Tier einer befreundeten Person vermacht und einen Erben dazu verpflichtet, die durch die Tierpflege entstehenden Kosten zu decken (1).

Es empfiehlt sich, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, der darauf achtet, dass die Auflagen bezüglich des Haustieres auch umgesetzt werden (1).

Tiere als Erben im Spanischen Recht

Auch das spanische Recht bietet vergleichbare Möglichkeiten wie das  deutsche Recht, die Zukunft seines Haustiers abzusichern (5) (6).

Wenn Sie an eine Absicherung Ihres Tieres mittels Testament denken, sollten Sie unbedingt vorab mit einem Rechtsanwalt sprechen und sich bei der Abfassung des Testaments helfen lassen.

Dies ist umso wichtiger, wenn Sie mit Ihrem Tier teilweise in Deutschland, Österreich oder der Schweiz und teilweise in einem anderen Land (z.B. Spanien, Frankreich, USA) leben.

Wer geschieht aber, wenn es kein Testament gibt?

Wenn kein Testament existiert oder es unauffindbar ist, entscheidet die gesetzliche Erbfolge (4). In diesem Fall ist nicht sichergestellt, dass das Haustier im Sinne des Verstorbenen untergebracht und versorgt wird.

Denn es ist durchaus denkbar, dass aufgrund der gesetzlichen Erbfolge jemand erbt, der

  • keine Beziehung zu Haustieren hat
  • bereits Tierhalter ist und dessen eigenen Tiere sich nicht mit dem Neuzugang verstehen würden
  • keine Haustiere in seiner Unterkunft halten darf.

Vertragliche Lösungen

Vertragliche Lösungen sehen vor, dass der Tierhalter für die Ausgaben aufkommt, die zukünftig einmal durch die Betreuung seines Tieres entstehen.

Wie hoch der zu zahlende Betrag ist und wie die Zahlungen zu leisten sind, sollte bei Interesse bei den Organisationen erfragt werden.

Wenn Sie sich näher mit den drei, weiter oben genannten Organisationen beschäftigen möchten, können Sie die Links im Anhang ("genutzte Quellen") nutzen. Sie finden auf den jeweiligen Websites auch Informationen dazu, wie Sie Kontakt aufnehmen können.

Die Organisationen wurden ausgewählt, weil sie über Google Search leicht gefunden werden konnten. Vermutlich gibt es noch eine Anzahl anderer Organisationen, die Vergleichbares anbieten, aber im Internet nicht speziell darauf hinweisen.

Finanzielle Vorsorge treffen

Sowohl für die vertragliche als auch die testamentarische Lösung ist es wichtig, sich rechtzeitig damit zu beschäftigen,

  • wie Ihr Tier versorgt werden soll und
  • welche Ausgaben hierdurch entstehen.

Weiterhin ist zu klären, wie man dem zukünftigen Betreuer Ihres Tieres das Geld zukommen lässt und ob das Geld sofort zur Verfügung steht, wenn es gebraucht wird.

Wir werden in einem getrennten Artikel darauf eingehen, wie Sie für Ihr Haustier finanziell vorsorgen können.

Genutzte Quellen

(1)   Zeitschrift Test, Das Tier im Testament: Was passiert, wenn Herrchen tot ist?, 17.5.2016, https://www.test.de/Das-Tier-im-Testament-Was-passiert-wenn-Herrchen-tot-ist-5017440-0/, abgerufen am 14.12.2017

(2)   Deutscher Tierschutzbund e.V., Tierschutz hat Zukunft - mit Ihrem Testament, https://www.tierschutzbund.de/spendenportal/spenden/testamente/, abgerufen am 14.12.2017

(3)   ARAG, Tierischer Nachlass: Wer erbt das Haustier?, https://www.arag.de/service/infos-und-news/rechtstipps-und-gerichtsurteile/sonstige/4608/, abgerufen am 14.12.2017

(4)   Finanztip, Gesetzliche Erbfolge, http://www.finanztip.de/erbfolge/, abgerufen am 14.12.2017

(5)    ISD Abogados, Testamento y animales, qué es posible y qué no, http://isdabogados.es/testamento-y-animales-bilbao/, abgerufen am 14.12.2017

(6)   Expansión, ¿Puede mi mascota ser mi heredero?, http://www.expansion.com/juridico/actualidad-tendencias/2017/02/15/58a48e8346163f22448b457d.html, abgerufen am 14.12.2017